Wir bieten eine große Auswahl an Löschwassertanks und Löschwasserbehältern nach DIN 14230 für den privaten und
gewerblichen Brandschutz. Seit über 40 Jahren sind wir Ihr Experte "Rund um den Löschwasserbehälter".
Als Fachbetrieb nach Wasserrecht können wir Ihnen bei der Planung Ihrer Brandschutzanlage behilflich sein. Für die Nutzung als
Löschwassersystem werden die Behälter mit einem Löschwassersauganschluss / Löschwasserentnahme nach DIN 14244 ausgerüstet.
Diese Löschwassertechnik ermöglicht der Feuerwehr im Brandfall eine schnelle und vorschriftsmäßige Entnahme des
Löschwassers aus dem Behälter.
Die Löschwasserentnahme wird dabei komplett in unserem Werk vormontiert und kann mit geringem Aufwand bauseits installiert werden.
Die Löschwasserentnahme wurde zusammen mit einem Brandschutzexperten entwickelt, eine individuelle Anpassung der Löschwasserentnahme
an die örtlichen Gegebenheiten ist jederzeit möglich.
Bei der Planung und Auslegung von Löschwasseranlagen sind u. a. folgende Parameter zu beachten:
Der Brandschutz in Deutschland ist rechtlich gesehen Ländersache, daher gibt es 16 Brandschutzgesetze.
Jedes Bundesland hat sein eigenes Brandschutzgesetz.
Diese Gesetze ersetzten nach der Gründung der BRD und der Wiedervereinigung die sogenannten Feuerlöschordnungen. Sie regeln nicht nur die Angelegenheiten
der Feuerwehr, sondern auch, zusammen mit anderen Vorschriften, wie baurechtliche Normen, die Vorschriften, die beim Bau und ebenso bei der Unterhaltung von Gebäuden
in brandschutzrechtlicher Hinsicht zu beachten sind.
Ihre örtliche Behörde oder Feuerwehr informiert Sie über die notwendigen Maßnahmen Ihrer individuellen Löschwasserbevorratung.
Alfred Schneider GmbH & Co. Tankbau KG
Tiefenrod 2
34320 Söhrewald
E-Mail: info@loeschwasserbehaelter.de
Internet: www.schneider-tankbau.de